Häufige Fragen

Allgemein


NEA Energy Sharing

Nein, mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen erhält man kein Strombezugsrecht. Ein Strombezugsrecht erhält man, indem man der NEA im Rahmen des Energy Sharing ein Nachrangdarlehen gewährt. Das Nachrangdarlehen hat nichts mit den Geschäftsanteilen, die das Mitglied erworben hat, zu tun. Geschäftsanteile sind Eigenkapital der Genossenschaft, ähnlich wie Aktien bei einer Aktiengesellschaft.
Um Mitglied bei der NEA zu werden, muss man mindestens 1 Geschäftsanteil zu 250,- € zeichnen (erwerben). Nur Mitglieder können Strombezugsrechte im Rahmen des Energy-Sharing erwerben. Wie das Energy-Sharing funktioniert, können Sie hier nachlesen: https://nea-genossenschaft.bayern/nea-energy-sharing/

Nein, Nachrangdarlehen für ein Strompaket beim Energy Sharing sind Darlehen. Sie werden verzinst und zurückgezahlt. Der Darlehensgeber erwirbt damit keine Geschäftsanteile. Das Nachrangdarlehen hat nichts mit den Geschäftsanteilen, die ein Mitglied erworben hat, zu tun. Geschäftsanteile sind Eigenkapital der Genossenschaft, ähnlich wie Aktien bei einer Aktiengesellschaft. Um Mitglied bei der NEA zu werden, muss man mindestens 1 Geschäftsanteil zu 250,- € zeichnen (erwerben). Nur Mitglieder können Strombezugsrechte im Rahmen des Energy-Sharing erwerben. Wie das Energy-Sharing funktioniert, können Sie hier nachlesen: https://nea-genossenschaft.bayern/nea-energy-sharing/

Die Frage können wir heute leider noch nicht sicher beantworten. Die Strommenge, die sich unsere Mitglieder über das Energie Sharing sichern, bestimmt die Größe des Stromspeichers, den wir anschaffen werden. Weitere Pakete können wir dann anbieten, wenn wir nach dem ersten Betriebsjahr erkennen, dass wir die Strommenge für das Energy-Sharing erhöhen können ohne Strom zukaufen zu müssen. Dieser Fall kann durchaus eintreten, da wir zunächst sehr vorsichtig kalkulieren. Außerdem möchte die NEA zukünftig weitere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bauen. Mit diesen neuen Anlagen kann dann auch wieder Strom für Mitglieder angeboten werden. Garantieren können wir das zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht.


Mitgliedschaft, Geschäftsanteile, Aufgeld und Gewinne

Die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die die NEA bauen wird, sind langfristige Investitionen, die über 20 bis 30 Jahre oder länger betrieben werden. Daher ist auch das eingesetzte Kapital langfristig gebunden. Durch Mitglieder, die zur Energiewende beitragen möchten und ebenso langfristig orientiert sind, erreichen wir eine hohe Stabilität der Genossenschaft. Mittelfristig gehen wir von einem wirtschaftlichen Erfolg und damit einer Wertsteigerung der NEA aus, auch wenn wir das zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren können. Damit steigt auch der Wert der Geschäftsanteile unserer Mitglieder, ihr sogenanntes Geschäftsguthaben.

Gewinne der Genossenschaft werden verwendet, um die Rücklagen zu erhöhen, neue Projekte zu finanzieren oder um sie an die Mitglieder der Genossenschaft in Form von Dividenden (Auszahlung von Gewinnanteilen) auszuzahlen. Über die Verwendung des Jahresüberschusses (Gewinn) entscheidet die Generalversammlung, das heißt die Mitglieder. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig davon, wieviel Geschäftsanteile es hat.

Gewinne können erst entstehen, wenn die Genossenschaft Umsätze erwirtschaftet. Derzeit macht die NEA keine Umsätze, da wir erst Anlagen zur Stromerzeugung, wie z.B. unsere geplante Agri-PV Anlage Eichfeld, aufbauen und in Betrieb nehmen müssen. Erst wenn diese Anlage Strom liefert, erhalten wir dafür auch Vergütungen, die zu Gewinnen führen können. Da noch viele Faktoren, die die Höhe des Gewinns beeinflussen, wie z.B. die Höhe der Zinsen, die wir für Bankkredite bezahlen müssen, unbekannt sind, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich seriöse Aussagen über Gewinne zu machen.

Darüber hinaus entscheiden die Mitglieder der NEA, also die Eigentümer der Genossenschaft, in der Generalversammlung darüber, wie die Gewinne der Genossenschaft verwendet werden und welcher Teil des Gewinns an die Mitglieder ausgeschüttet wird. Die Generalversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung, wenn die Höhe der Gewinne bekannt ist, also im Nachhinein. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zur Höhe zukünftiger Ausschüttungen keine Aussage machen können.

Der Fokus der nächsten 1 bis 2 Jahre liegt darauf, Anlagen aufzubauen und die Grundlage für zukünftige Gewinne zu schaffen. In dieser Anlaufphase ist nicht mit Gewinnen zu rechnen. Nach der Anlaufphase streben wir an, das eingelegte Kapital der Mitglieder marktüblich zu verzinsen.

Damit wir die Zukunft des Achentals nachhaltig gestalten können, brauchen wir Sie:
Mit der Einzahlung, die Sie für Ihre Geschäftsanteile als Mitglied leisten, schaffen Sie die finanzielle Basis für die Arbeit der NEA und damit für viele zukünftige erneuerbare Energie-Projekte im Achental. Die Gewinne, die mit diesen Projekten realisiert werden, stärken die Genossenschaft, schaffen Kapital für neue Projekte oder werden an die Mitglieder in Form von Dividenden ausgeschüttet. In jedem Fall bleiben die Erträge in der Region. Als Mitglied der Genossenschaft sind Sie Mit-Eigentümer der NEA (Neue Energie Achental eG). Sie haben in der Generalversammlung der Genossenschaft, wie jedes Mitglied, eine Stimme und können bei wichtigen Entscheidungen mitentscheiden.

Ein Geschäftsanteil, die minimale Beteiligung eines Mitgliedes an der NEA, beträgt 250,- € 

Nein! Provisionen für gezeichnete Anteile der NEA gibt es nicht. Die Geschäftsanteile stehen zu 100% der Neue Energie Achental eG (NEA) zur Verfügung. Die Geschäftsanteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft.

Bis zum 04.12.2023 musste beim Erwerb von Geschäftsanteilen ein Aufgeld in Höhe von 50,- € je Geschäftsanteil gezahlt werden.

Die Generalversammlung der NEA hat per Satzungsänderung am 28.11.2023 beschlossen, die Höhe des Geschäftsanteils auf 250.- € zu erhöhen. Das Aufgeld wird gestrichen. Diese Änderungen trat am 04.12.2023 mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister in Kraft.

Für Mitglieder, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzungsänderung beigetreten sind, werden die Geschäftsanteile mit ihrem zuvor eingezahlten Aufgeld auf 250,- € aufgestockt.


NEA als Energieversorger

Die NEA bietet Energy Sharing an. Damit können NEA-Mitglieder Strom aus der geplanten Agri-PV-Anlage Eichfeld beziehen. Die teilnehmenden Mitglieder gewähren der NEA niedrig verzinste Nachrangdarlehen für den Bau der PV-Anlage Eichfeld und erhalten im Gegenzug ein Strombezugsrecht. (https://nea-genossenschaft.bayern/nea-energy-sharing/).


Erneuerbare Energie Projekte der NEA

Ja, unser Projekt „Eichfeld“! Die NEA hat ein ca. 12 Hektar großes Areal westlich von Übersee gepachtet. Auf dieser Fläche möchten wir eine Agri-PV-Anlage bauen und betreiben. Diese wird in ihrer Größe und Ausführung eine absolute Innovation für unsere Region sein.

Die Fläche befindet sich in Übersee an den Bahngleisen und liegt damit überwiegend in einem für PV-Anlagen privilegierten Bereich. Unser Projekt hat den Namen „Eichfeld“, da auf der Wiese eine große alte Eiche steht, die natürlich dort bleiben wird. Die Anlage wird im Westen, Süden und Osten mit Hecken und Bäumen eingefasst, um sie gut ins Landschaftsbild einzufügen. Weniger als die Hälfte der gepachteten Fläche wird mit PV-Modulen überbaut.

Die Gemeinde Übersee hat die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes für unser Vorhaben in den zuständigen Gremien einstimmig beschlossen. Es freut uns sehr, dass die Gemeinde unser Projekt mit so großer Mehrheit unterstützt. Voraussichtlich werden wir auf dieser Fläche 7,5 Mio. kWh erneuerbare Energie pro Jahr für unsere Region erzeugen. Damit können bis zu 2500 Haushalte im Achental mit elektrischer Energie versorgt werden.

Die PV-Module werden mit einer lichten Höhe von 2,1 m montiert und zwischen den PV-Reihen gibt es mehr als 3,5m Abstand. Wir sind im Gespräch mit einem Landwirt aus Übersee, der Interesse hat, die Fläche für die Beweidung mit Rindern zu pachten. Die Tiere können unter den Modulen und zwischen den Modulreihen weiden.

Die Fläche liegt am Ortsrand an den Bahngleisen. Dieser Bereich westlich des Friedhofes ist durch die Bahngleise belastet und weder für das Ortsbild noch für touristische Zwecke besonders relevant. Die Abstände zu Wohngebäuden sind deutlich größer als gesetzlich gefordert. Und die Fläche liegt wegen der Bahngleise zu ca. 70 % im privilegierten Bereich für PV-Anlagen. Entlang der Bahngleise ist eine PV-Anlage auch ohne Baugenehmigung durch die Gemeinde umsetzbar. Uns ist es aber wichtig, das Projekt im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entwickeln. Daher haben wir den aufwändigeren Weg der Bauleitplanung gewählt.

Die NEA wird durch Eingrünung, ähnlich wie am benachbarten Friedhof, die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild minimieren.

Aus heutiger Sicht gibt es keine nennenswerten Auswirkungen auf Regen- und Grundwasser. Die Anlage wird auf Stahlträgern montiert, die in den Boden gerammt werden. Es gibt keine Betonfundamente. Selbstverständlich wird auch noch die Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes eingeholt und berücksichtigt.

Wir wollen allen Bürgern aus Übersee und dem Achental die Möglichkeit geben sich zu beteiligen. Unser Wunsch ist, dass die Anlagen zur Energieerzeugung im Achental mit erneuerbarer Energie betrieben werden und den Bürgern im Achental gehören. Mittelfristig wird die NEA auch als Stromversorger oder über Partner die mit ihren Anlagen erzeugte Energie an die Mitglieder der NEA und die Betriebe und Einwohner im Achental verkaufen. Das macht das Achental unabhängiger und die Wertschöpfung bleibt in der Region. Wir wollen vermeiden, dass globale Krisen wie der Ukraine Krieg oder eine Abhängigkeit von Öl aus arabischen Staaten unsere Energieversorgung gefährden.

Mit Aufdachanlagen könnte die NEA nur einen Bruchteil der elektrischen Energie erzeugen. Die Planung und Installation der Anlagen wäre um ein Vielfaches aufwändiger und würde pro kWp etwa 3- bis 4-mal so hohe Investitionskosten erfordern. Die NEA hat in Zusammenarbeit mit einer großen Achental-Gemeinde sämtliche verfügbaren Dächer auf öffentlichen Gebäuden in dieser Gemeinde erfasst. Das waren 11 Dächer, auf denen insgesamt eine Jahresenergiemenge von ca. 200.000 kWh produziert werden könnte, also etwa 35-mal weniger als mit unserer geplanten Agri-PV-Anlage Eichfeld. Und jedes Gebäude hat seine Besonderheiten. Der Aufwand für Planung, Umsetzung und Betrieb wäre so hoch gewesen, dass es nicht möglich gewesen wäre, die Anlagen wirtschaftlich zu betreiben.

In Übersee wurden im Jahr 2020 mehr als 19 Mio kWh Strom verbraucht und knapp 4 Mio kWh Strom erneuerbar erzeugt. Damit deckt der in Übersee erneuerbar erzeugte Strom nur ca. 20% der in Übersee benötigten elektrischen Energie (Quelle: Energie Nutzungsplan 2020 des Landkreis Traunstein).

Wir arbeiten alle ehrenamtlich und haben nur begrenzte Kapazitäten. Zurzeit gibt es kein anderes konkretes Projekt. Die NEA wird jede Möglichkeit, die Energiewende im Achental voranzubringen nutzen. Wir freuen uns auf viele Projekte, die dabei helfen, im Achental unabhängig und klimaneutral zu werden.

Eine große Photovoltaik-Freiflächenanlage erfordert Investitionen von ca. 700.000 Euro pro installiertem MWp (Megawatt Peak-Leistung). Pro Hektar kann ca. 0,5 bis 1 MWp installiert werden.

Die NEA wird von ihren Mitgliedern, die sich an dem jeweiligen Projekt beteiligen möchten, marktüblich verzinste qualifizierte Nachrangdarlehen aufnehmen. Jedes Mitglied kann entscheiden ob und wieviel Geld es in welches Energie-Projekt der NEA investieren möchte. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel werden als Kredit bei Banken aufgenommen (Fremdkapital). Die qualifizierten Nachrangdarlehen der Mitglieder werden von den Banken ähnlich wie Eigenkapital der Genossenschaft gewertet und helfen der NEA dabei, niedrigere Zinsen für Bankkredite zu erhalten.

Die NEA bemüht sich, PV-Freiflächenanlagen als sogenannte Agri-PV-Anlagen oder Biodiversitäts-PV-Anlagen zu bauen. Damit dienen die Flächen nicht nur der Erzeugung erneuerbarer Energie, sondern können weiter als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden oder einen positiven Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten.

Es stimmt, dass Netzbetreiber gelegentlich große PV-Anlagen abregeln oder drosseln müssen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Das führt allerdings nicht dazu, dass viel PV-Strom ungenutzt bleibt. Im Jahr 2021 haben die deutschen Photovoltaikanlagen 48,4 TWh elektrische Energie erzeugt (Quelle: https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/news/2022/nettostromerzeugung-in-deutschland-2021-erneuerbare-energien-witterungsbedingt-schwaecher.html). Durch Abregelung von PV-Anlagen ging im Jahr 2021 in Deutschland eine Strommenge von 0,232 TWh verloren, das sind 0,47 % des erzeugten Stroms (Quelle: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Harry Wirth, Fraunhofer ISE, Fassung vom 27. September 2023, S. 24, https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.html).

Die Abregelungen haben keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Agri-PV Anlage. Auch deshalb, weil der Betreiber des Übertragungsnetzes uns als Betreiber der Anlage für Abregelungen angemessen finanziell entschädigen muss (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG §13a (2)). Negative Strompreise an der Strombörse haben dagegen durchaus einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Derzeit nehmen die Zeiten in denen Strompreise negativ sind aufgrund fehlender Speicherkapazitäten zu. Wir begegnen dieser Entwicklung, indem wir uns um Abnahmeverträge (Power Purchse Agreement- PPA) mit Großabnehmer für die von der Anlage erzeugte Energie bemühen.

Außerdem möchten wir Batteriespeicher für die Anlage installieren, um die erzeugte Energie auch nutzen zu können, wenn die Sonne nicht scheint oder die Anlage abgeregelt werden muss. Auf dem Eichfeld werden wir einen Platz für Stromspeicher einplanen und freihalten. Momentan ist allerdings noch nicht klar, wann wir einen Stromspeicher anschaffen werden. Das hängt unter anderem davon ab, wieviel Geld unsere Mitglieder für das Projekt zur Verfügung stellen.